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Info zum Führerschein - Umtausch
Wer:
● Einen Führerschein der Klasse 3 oder aus der DDR-Zeit hat,
● und am 01. Januar 2000 oder später 50 Jahre alt wurde,
● und dann eine Fahrzeugkombination fährt, die über 12.000 kg schwer ist,
z. B. ein Zugfahrzeug von 7.500 kg und einen Anhänger mit einer
Tandemachse von 11.000 kg (gesamt 18, 5 t),
oder:
● ein Zugfahrzeug über 3.500 kg
zulässige Gesamtmasse mit einem
Anhänger führt, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als
die Leermasse des Zugfahrzeugs fährt ohne gültige Fahrerlaubnis und begeht
eine Straftat, obwohl er bisher diese Fahrzeugkombination mit dem
Führerschein der Klasse 3 bzw. Klasse B aus der DDR-Zeit fahren durfte.
Er benötigt jetzt die Klasse CE 79. Der Führerschein muss in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Zum Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
● Ein aktuelles Lichtbild,
● ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
● den bisherigen Führerschein,
● eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum
Führen von Lkw´s/Zügen (das kann vom Hausarzt ausgestellt werden),
● ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,
● es entstehen dabei finanzielle Kosten, daher € nicht vergessen.
Wer auf das Fahren der oben ausgeführten Fahrzeugkombination verzichtet, muss noch nicht den alten Führerschein der Klasse 3 bzw. Klasse B aus der DDR-Zeit tauschen. Es empfiehlt sich allerdings den Umtausch in Angriff zu nehmen, schon allein für die Fahrten ins Ausland.
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